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   LG Stuttgart, 02.10.1962 - Ks 27/61   

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LG Stuttgart, 02.10.1962 - Ks 27/61 (https://dejure.org/1962,14309)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 02.10.1962 - Ks 27/61 (https://dejure.org/1962,14309)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Oktober 1962 - Ks 27/61 (https://dejure.org/1962,14309)
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Volltextveröffentlichung

  • junsv.nl

    Erschiessung von 22 italienischen Hilfswilligen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.06.1955 - 1 StR 558/54

    Freispruch Tolsdorff

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.10.1962 - Ks 27/61
    Dem Vorgesetzten wird nach der Rechtsprechung (u.a. BGH Urteil vom 10.6.55 - 1 StR 558/54 - = LM Nr. 3 zu § 47 MStGB, BGHSt 2, 333, 335) zwar das Befehlsnotrecht nach § 124 MStGB auch dann eingeräumt, wenn der Ungehorsam des Untergebenen noch andauert, der Untergebene also auf seiner Widersetzlichkeit beharrt oder sein schlechtes Beispiel auf andere Untergebene überzugreifen droht.

    gebietet mit diesem Befehl als militärischer Vorgesetzter dem Angeklagten eine genau bestimmte Handlung, die ihm keinen Raum für eigenes Ermessen lässt (vgl. BGH Urteil vom 10.6.1955 - 1 StR 558/54 - = LM Nr. 3 zu § 47 MStGB).

  • BGH, 16.05.1951 - II ZR 61/50

    Herabsetzung von Ruhegehältern. Vertragshilfe

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.10.1962 - Ks 27/61
    Unter dieser Gefahr ist ein Zustand zu verstehen, der nach menschlicher Erfahrung bei natürlicher Weiterentwicklung der gegebenen Sachlage den Eintritt einer Schädigung sicher oder doch höchstwahrscheinlich macht, wenn nicht alsbald eine Abwehrmassnahme ergriffen wird (RGSt. 66, 225; BGH, NJW 51, 796).
  • RG, 20.04.1928 - I 160/28

    Unter welchen Umständen kann sich der Abtreiber, der nicht Arzt ist, auf den

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.10.1962 - Ks 27/61
    Aber auch wenn man eine gegenwärtige Gefahr als gegeben erachten würde, so hätten zur Tatzeit die Voraussetzungen für einen übergesetzlichen Notstand nicht vorgelegen; denn eine Tat lässt sich aus dem übergesetzlichen Notstand nur dann rechtfertigen, wenn nach gewissenhafter Prüfung der Widerstreit rechtlich geschützter Güter nur durch Verletzung des einen Rechtsguts gelöst werden kann (RGSt. 62, 137 und BGHSt 2, 114).
  • BGH, 19.03.1953 - 3 StR 765/52

    Erschiessung eines aufgegriffenen russischen Kriegsgefangenen wegen angeblicher

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.10.1962 - Ks 27/61
    Dem Angeklagten muss dessen sicheres Wissen um den verbrecherischen Zweck des Befehls nachgewiesen werden (BGHSt 5, 239).
  • BGH, 30.09.1960 - 4 StR 242/60

    Zweifache Massenexekution von insgesamt 151 russischen Fremdarbeitern wegen

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.10.1962 - Ks 27/61
    Danach ist das "Bezwecken" eines Verbrechens oder Vergehens nach § 47 Abs. 1 S.2 Nr. 2 MStGB im objektivierten Sinne des Ausgerichtetseins auf einen rechtswidrigen Zweck zu verstehen (BGH Urteil vom 30.9.1960 = LM Nr. 4b, ferner BGHSt 15, 214 = NJW 1961, 373).
  • BGH, 06.11.1951 - 1 StR 27/50
    Auszug aus LG Stuttgart, 02.10.1962 - Ks 27/61
    Dabei ist dem Täter zuzumuten, dass er sich zur Befreiung aus der Zwangslage, die durch den Widerstreit rechtlich geschützter Güter entstanden ist, auch mit einem Ausweg begnügt, der ein gewisses Risiko in sich birgt (Urteil des BGH v. 6.11.1951 - 1 StR 27/50 - und Urteil des BGH v. 14.12.1954 - 5 StR 353/54), zumal, wenn es um über 30 Menschenleben geht.
  • BGH, 06.05.1952 - 1 StR 414/51

    Vorsätzliche Tötung eines Kriegsgefangenen, der sich beim Arbeitseinsatz nach

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.10.1962 - Ks 27/61
    Dem Vorgesetzten wird nach der Rechtsprechung (u.a. BGH Urteil vom 10.6.55 - 1 StR 558/54 - = LM Nr. 3 zu § 47 MStGB, BGHSt 2, 333, 335) zwar das Befehlsnotrecht nach § 124 MStGB auch dann eingeräumt, wenn der Ungehorsam des Untergebenen noch andauert, der Untergebene also auf seiner Widersetzlichkeit beharrt oder sein schlechtes Beispiel auf andere Untergebene überzugreifen droht.
  • BGH, 07.07.1955 - 4 StR 121/55

    'Verschärfte Vernehmung' deutscher Zivilisten und sowjetischer Fremdarbeiter zur

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.10.1962 - Ks 27/61
    In Bezug auf die strafbare Handlung genügt die sogenannte Bedeutungskenntnis, d.h., dass der Untergebene in seiner Vorstellungs- und Begriffswelt auf Grund der ihm eigenen und geläufigen Denkweise zu dem Bewusstsein durchgedrungen ist, dass die befohlene Handlung etwas Unrechtes darstellt, dass sie "nicht in Ordnung" ist (Urteil des BGH v. 7.7.1955 - 4 StR 121/55 -).
  • BGH, 14.03.1957 - 4 StR 44/57

    Erschiessung von etwa 20 Gestapohäftlingen in 4 Exekutionen im Keller des

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.10.1962 - Ks 27/61
    Ein Untergebener kann sich zwar bei Befehlen, deren Ausführung gegen erkennbare Grundsätze menschlichen Zusammenlebens und gegen die allgemein anerkannten Vorstellungen von Recht und Unrecht verstossen, nach dem Urteil des BGH vom 14.3.1957 - 4 StR 44/57 - nicht ohne weiteres auf ein Nichterkennen des verbrecherischen Zwecks der befohlenen Handlung berufen.
  • BGH, 14.12.1954 - 5 StR 353/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.10.1962 - Ks 27/61
    Dabei ist dem Täter zuzumuten, dass er sich zur Befreiung aus der Zwangslage, die durch den Widerstreit rechtlich geschützter Güter entstanden ist, auch mit einem Ausweg begnügt, der ein gewisses Risiko in sich birgt (Urteil des BGH v. 6.11.1951 - 1 StR 27/50 - und Urteil des BGH v. 14.12.1954 - 5 StR 353/54), zumal, wenn es um über 30 Menschenleben geht.
  • BGH, 09.06.1961 - 5 StR 49/61

    Rechtsmittel

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